„Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, Ruhe zu bewahren; wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren.“

- Mahatma Ghandi -

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Kummer
Anwaltskanzlei
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Erbrecht

Beim Erbrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet. Es regelt die Vermögensnachfolge von Personen.

Wir beraten, planen und gestalten die künftige Vermögensnachfolge und beraten bzw. vertreten Sie auch nach Eintritt des Erbfalles bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.


Rechtsgestaltung und Vorsorge zu Lebzeiten:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Unternehmensnachfolge
  • vorweggenommene Erbfolge
    (Übergabeverträge/Schenkungen zu Lebzeiten)
  • Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht
  • Patientenverfügung


Von herausragender Bedeutung ist die Testamentsgestaltung, weil die gesetzliche Erbfolgeregelung vielfach nicht den Interessen der Betroffenen entspricht. Dies gilt insbesondere für Zweit- und Drittfamilien, sogenannten Patchwork-Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Durch die richtige Gestaltung eines Testamtens können vielmals erbrechtliche Streitigkeiten vermieden werden. Zudem besteht durch eine Testamentserrichtung die Möglichkeit, dass der Erblasser seinen wirklichen Willen durchsetzen kann.

Wir erfassen und analysieren problemorientiert den Sachverhalt mit den Besonderheiten, die Sie und Ihre Vermögenslage kennzeichnen.


Eintritt des Erbfalls:

  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen


Nach dem eingetretenen Erbfall sind von besonderer Bedeutung die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Häufig werden auch Ansprüche auf Herausgabe der Erbschaft und Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Schenkungen des Erblassers können sich auf Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken.